Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen

Neben den Nutzern haben auch Anbieter eine eigene Verantwortung, zur Sicherheit des Netzes. Die jeweilige Verantwortung richtet sich nach den jeweiligen Risiken und der Zumutbarkeit für den Einzelnen und die Anbieter.

Für gefahrgeneigte Angebote und Dienste sollte nicht in Bezug auf Inhalte, aber in Bezug auf die „Verkehrssicherheit“ eine Gefährdungshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit oder Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden. Bei Berücksichtigung anerkannter Sicherheitsstandards oder zertifizierter Verfahren, etwa bei elektronischen Identitäten, könnte diese Haftung reduziert werden.


Das sagen andere:

Idee

Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Aus meiner Sicht eine schlecht formulierte These: Allein der Begriff "gefahrgeneigte Angebote und Dienste" kann alles oder nichts heissen. Mein Vorschlag wäre deshalb hier genauer zu definieren/formulieren was denn hier überhaupt gemeint sein soll. So kann jeder alles darunter verstehen!

Kommentare

Ich glaube, dass die fomulierung hier bewusst schwammig gehalten ist. Es geht ja nicht darum, HIER einen verbindlichen Rechtsrahmen festzulegen, und zu definieren, welche Dienste Verantwortung tragen sollen oder nicht.

Es geht darum, zu definieren, OB "gefahrgeneigte Dienste" auf Anbieterseite Verantwrotung für ihre Inhalte tragen.

ZUm Beispiel:
Kann youporn.com für die offensichtlichen Jugendschutzverstöße in regress genommen werden, enn sie eine Alterskontrolle augenscheinlich nicht leisten wollen.

Ich meine: Ja.


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

diese These neu formulieren, so dass klar ist, wann eine Gefährungshaftung für "Verkehrssicherheit" bspw. eintritt.

Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Zu dieser Überschrift fällt mir ein viel besserer Text ein: Anbieter und Nutzer haben im Internet die gleiche Verantwortung wie ausserhalb des Internets. Es gelten auch alle juristischen Grundregeln, wie z.B. die Unschuldsvermutung.

Kommentare

Guter Vorschlag!


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Unschuldsvermutung wieder einführen! Der Rest regelt sich dann fast wie von selbst. Zert. Verfahren sind ansonsten genug da, sie müssen nur verwendet werden. Aufgabe der einseitig erklärten Prämisse "Sicherheit vor allen anderen Prinzipien" - denn so funktioniert die Welt einfach nicht.

Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

... diesen Punkt sprachlich so abzufassen, daß sie auch jeder versteht.

Kommentare

Schließe mich an. Wie immer: bitte mehr TU-Wörter. Dann handelt`s auch in der Tat.


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Unbedingt sollte diese These näher auf die Art der Anbieter und die erwarteten Zwecke der Verantwortung eingehen. Sicher muss auch an einigen Stellen Verantwortung von Anbietern genommen werden, um freie Dienstanbieter und infrastrukturen wie Freie Funknetze rechtlich abzusichern und zu stützen.

Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Hier sollte genauer definiert werden was ein Nutzer, was ein Anbieter ist. Anbieter kann hier ein Webseiten-Betreiber sein oder ein Webseiten-Hoster, je nachdem wie man es verstehen möchte… Genauso könnte man den Begriff auf ISPs ausweiten.

Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Die scharfe Trennung in Nutzer und Anbieter ist nicht mehr zeitgemäß. Viele "Anbieter" stellen nur einen Rahmen nur Verfügung, dessen Inhalt von den "Nutzern" erzeugt wird. Jeder Nutzer ist, sobald er mehr tut als nur zu lesen, auch ein Anbieter. Neue Gesetze müssen deshalb drei Seiten betrachten: Den technischen Anbieter, den inhaltlichen Anbieter und den passiven Nutzer. Der technische Anbieter hat wenig Kontrolle über den Inhalt, darf daher auch nur beschränkt verantwortlich sein. Nutzer, die selbst Inhalte anbieten, sollten im speziellen Fall auch als Anbieter behandelt werden.

Kommentare

Diese Differenzierung ist in der Tat richtig und wichtig. Allerdings sollte trotzdem eine gewisse Anonymität für inhaltliche Anbieter gewährleistet werden, da sonst eine freie anonyme Meinungsäußerung z.B. nicht möglich wäre.
Der technische Anbieter ist auch trotzdem zumindest teilweise für Inhalt seiner "inhaltlichen Anbieter" verantwortlich, da er Inhalte die gegen das Gesetz verstoßen löschen muss(!), wenn er diese entdeckt oder er darauf hingewiesen wird von dritten. So muss zum Beispiel ein "Melde-Button" bei jedem Inhalt angefügt werden wo man diesen Inhalt dann an den technischen Anbieter meldet (wodurch er gezwungen ist in gewisser Zeit diesen zu löschen).


Idee

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Nein, der Anbieter hat sicherzustellen, dass sein Dienst technisch funktioniert und die Datensicherheit gewährleistet ist. Ende. Eine "Gefährungshaftung" und der ganze andere hübsch verklausulierte Überwachungsapparat gehört nicht in die These, es sollte sogar explizit ausgeschlossen werden.

Contra

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Was ist ein "gefahrgeneigtes Angebot" ? Und für wen ? Und müssen wir uns alle permanent "ausweisen" und protokollieren lassen, um diesen "gefahrgeneigten Angeboten" zu begegnen ? Ein Beispiel, dass sicher viele bewegt aber hier bisher nicht angesprochen wurde: Ist Pornografie im Internet ein "gefahrgeneigtes Angebot" ? Ich würde meinen, nicht für mich aber vielleicht für Kinder und mancher würde sicher sagen, wir sollten unsere Freiheit opfern für die Sicherheit unserer Kinder. Das klingt schön und nett und ist eines dieser Totschlag-Argumente, bei denen wir fatalerweise gelernt haben, nicht zu widersprechen. Wer würde schon unprotokollierten, anonymen Zugang zu Pornografie im Internet, scheinbar gegen die Sicherheit unserer Kinder verteidigen ? Ich werde das tun und ich sage Ihnen auch warum ! Weil freier Zugang zu Pornografie im Internet eben nicht gegen die Sicherheit unserer Kinder geht ! Es ist Aufgabe der Eltern ihre Kinder zu erziehen und den Zugang zu ungeeigneten Inhalten zu regeln und da das so schwer möglich ist, ist es umso wichtiger, seine Kinder zu mündigen, selbstkritischen, gefestigten Persönlichkeiten zu erziehen. Es ist aber vor allem NICHT Aufgabe des Staates meine Sexualität zu protokollieren. Das geht den Staat nämlich nichts an. Wir sind eben nicht alle potentielle Kinderschänder, Mörder, Steuerhinterzieher oder Terroristen ! Ein Generalverdacht schafft nur scheinbare Sicherheit. Er zerstört unsere Freiheit und macht den Staat selbst verdächtichtig !

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

.. Haftbarmachung für Usereinträge in Foren absolutes NoGo sind. Störerhaftung gehört abgeschafft. Als Forenbetreiber steht mir eine Zensur der Forenbeiträge zwar im Prinzip zu, allein das Wissen um etwaige Rechtsverletzungen überfordert den Forenbetreiber maßlos.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Auch wenn mir ehrlich gesagt die Aussage deutlich zu schwammig für konkrete Antworten ist, klingt es mir verdächtig nach Modellen in denen ISPs oder Forenbetreiber Polizei- und Überwachungsaufgaben übernehmen sollen. Das ist ordnungspolitisch sehr fragwürdig und ökonomisch destruktiv.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Ziemlich schwammige Formulierung, klingt nach 3 Strikes Modell und anbieterseitigen Websperren, was grundsätzlich der falsche Weg ist.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

So ein Vorschlag läuft darauf hinaus, dass man keine anonymen Intetzugänge anbieten dürfte. Wer seinen privaten Internetzugang durch ein offenes Funknetz für Jedermann in der Umgebung zur Verfügung stellt, gehört für sein gemeinnütziges Handeln nicht noch mit Haftungsrisiken belegt. Es muss Rechtssicherheit für Menschen geben, die ihren Internetzugang Anderen zur Verfügung stellen, damit sich niemand gezwungen sieht, im Sinne der eigenen Sicherheit seine Mitmenschen zu überwachen.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Beweislastumkehr? Soll ich dann als Betreiber eine Forums für alle Mitglieder jemand Anderem gegenüber nachweisen, nicht Schuld an einer bestimmten Tat zu sein? Hier wird der grundlosen Kriminalisierung des Bügers und Ausnutzung durch windige Rechtanwälte mit ungerechtfertigten Mahnbescheiden nur allzu guter Nährboden gegeben.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ich keine Ahnung habe, was damit wirklich gemeint ist. Es riecht allerdings nach der Verantwortung von Plattformbetreibern für Rechtsverstöße der Nutzer. Und das halte ich für sehr problematisch. Ist jemand, der die Möglichkeit schafft, über die Webpolitik des BMI zu diskutieren, verantwortlich für eventuelle Beleidigungen, die im Rahmen der wertenden Betrachtung fallen? Ich habe so eine Ahnung, dass mit der These die Figur des "Zweckveranlassers" zur generalisierenden Eingriffsermächtigung erhoben werden soll.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

siehe meine Vorredner - schwammige Formulierung, die völlig unterschiedlich auslegbar ist

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Hiermit würde der Zensur Tür und Tor geöffnet. Allerdings eher aus Angst das "mein" Dienst Statements in den Raum stellt die nicht "gesetzeskonform" sind. Wie einige vor mir schon angemerkt haben: Der Postbote ist nicht Verrichtungsgehilfe nach BGB

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

dies nicht mit den Wirklichkeiten im Internet in Einklang zu bringen ist, wenn man dieses nicht um wesentliche Elemente reduzieren möchte. Dem privaten Betreiber z.B. einer Diskussionsplattform ist es nicht zuzumuten, alle Beiträge von Dritten VOR der Veröffentlichung auf seiner Plattform zu prüfen. Eine gesetzliche Festschreibung dieser Verantwortung wurde den Tot dieser Plattformen bedeuten, die den freien Meinungs- und Wissensaustausch zum Ziel haben und Kern und Ursprung des Internets ausmachen.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ich wie andere hier, der Meinung bin, das diese These viel zu allgemein formuliert ist. Mehr ist dazu wohl nicht zu sagen!

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

sie überhaupt keine klare Aussage hat. ein unbestimmter Rechtsbegriff reicht sich an den nächsten. Die These kann ebenso vernünftig sein, wie schierer Blödsinn. Letztendlich sagt sie in dieser Banalität gar nichts.

Anmerkung der Moderation: Hallo "Gast", bitte bleiben Sie respektvoll. Danke. Mit freundlichen Grüßen, das Moderationsteam

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

die These so schlecht und ungenau formuliert ist, dass viel zu viel platz für Interpretation bleibt. Vergleiche mit dem Strassenverkehr ("Verkehrsicherheit ") sind sachlich einfach falsch, da hier Äpfel mit Gurken verglichen werden. Zumindest habe ich im Zusammenhang mit dem Internet noch nie von Verkehrstoten gehört... Was soll in diesem Zusammenhang eine Beweislastumkehr bewirken/bedeuten? Soll ich in Zukunft beweisen müssen, dass derjenige der z.B. im Heiseforum unter meinem Namen gepostet hat garnicht ich selbst war? Dann sehe ich schon die nächsten Klagewellen anlaufen, denn das Beweisen solcher Tatsachen ist nicht nur aufwändig, sondern auch sehr schwierig, wenn man nicht gerade zu der Zeit nachweisslich in der Sahara ohne Internet Zugang per Handy Urlaub gemacht hat... In diesem Zusammenhang wäre es natürlich ungemein hilfreich zu wissen was "gefahrgeneigte" Angebote und Dienste sein sollen. Ist ein Anbieter eines Kletterurlaubs ein Anbieter gefahrgeneigter Dienste?!

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

diese These extrem wischi-waschi formuliert ist und eigentlich alles offenlässt, außerdem hat Jan (07.Jul.2010, 00:48 Uhr) bereits die Nachteile sehr gut dargelegt. Das Internet ist nunmal dynamisch und Seiten können sekündlich geändert werden.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Es ist nicht klar, ob mit "Anbieter" der Provider, oder der Host gemeint ist. Bei letzterem hätte ich noch Verständnis für eine adäquate Alterskontrolle (Pornographie). Ersteres riecht stark nach Zugangserschwerungsgesetz - nur hübsch formuliert. Sorry, aber ich denke, es sollte mitlerweile klar sein, dass wir das nicht wollen.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

weil der Begriff "Anbieter" ungenau ist und Sicherheit/Gefahr/Nutzerfehler komplexe Kategorien sind. Was ist ein "Anbieter"? Netzprovider, Downloadseiten für kostenlose Software, private Homepages, Online-Banking, eMailprovider, Online-Shops, YouTube, Facebook? Für Netzprovider ist Haftung für Verkehrssicherheit in meinen Augen auszuschließen. Sie sind zuständig für den Transport, nicht aber für die transportierten Daten - sie sollten nicht dafür zuständig sein, diese auf "Schadlosigkeit" zu prüfen. Haftung für OpenSource Software würde (ehrenamtliches!) Engagement erheblich eindämmen und damit den Nutzern(!) schaden. Privatmenschen sollten für die Verkehrssicherheit eingestellter Daten nicht haften, weil sie diese nicht selbst beurteilen können - und eMail-Provider, Facebook und YouTube können automatisiert nicht alle "Gefahren" erfassen, da "Gefahr" weit gefasst ist. Eine große Zahl von Angriffen ist ausschließlich durch Nutzerfehler erfolgreich (Phishing, PIN auf EC-Karte schreiben, unwissentlich ein Programm ausführen, das die Festplatte formatiert). Selbst gute Systeme sind nur so gut wie das Sicherheitsbewußtsein der Nutzer - Ausbildung ist hier notwendig, nicht "Anbieter"-Haftung. Die Grenze zwischen grob fahrlässigen Nutzerfehlern und leicht fahrlässigen/kaum vermeidbaren Nutzerfehlern ist fließend - ebenso komplex ist eine generelle Haftung. Die Gefahr, selbst verantwortungsbewußte "Anbieter" oder gar unbedarfte Privatmenschen Klagen auszusetzen, ist unvermeidbar.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ich einen Überwachungsstaat ablehne. Ich kann mir nichts unter "gefahrgeneigten Angeboten" im Internet vorstellen, zumindest nicht auf die öffentliche Sicherheit bezogen. Was soll das sein? Explodiert eine Bombe, wenn ich falsch klicke?

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Da die Post für den Inhalt Ihrer beförderten Sendungen nicht haftbar zu machen ist, muss das naürlich auch für Internet-Service-Provider gelten. Im Internet werden Daten befördert .

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Es heisst oft genug "Zur Sicherheit des Nutzers". Dann wälzen eben die Provider, Seiten-, Angebots- Anbieter die Verantwortung wieder auf die Seiten-, Besucher -Nutzer ab, "wegen der Sicherheit". In so einem Falle kann auch alles so bleiben wie es ist. Bitte etwas verständlicher formulieren !

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Hier hilft der Vergleich mit lange etablierten Netzwerken: Dem Telefonnetzwerk und der Post. Beide stellen Netzwerke zum Informationsaustausch dar. Und beide können missbraucht werden. Per Post werden gefälschte oder verbotene Waren verschickt. Und per Telefon werden Menschen beleidigt und bedroht. Außerdem wird Telefon und Post auch zur Koordination von Kriminellen genutzt. Telefon und Post stehen dem Internet also beim Missbrauchspotential in nichts nach. Dennoch kann man anonym Briefe verschicken und an Telefonzellen anonyme Anrufe tätigen. Weder die Telekom noch die Post werden für irgendetwas verantwortlich gemacht. Und niemand verlangt von der Telekom Telefonate auf illegale Aktivitäten zu überprüfen, oder von der Post Pakete zu prüfen. Die Haftung liegt stets bei den Nutzern. Das gleiche muss auch beim Internet gelten: Der Internetanbieter muss von jeder Haftung freigestellt werden. (Genauso Webspace-Anbieter, Forenbetreiber, Suchmaschinen, ...) Es sollte immer nur derjenige haften, der diese Dienstleistungen missbraucht. Andernfalls wäre der Kontrollaufwand für viele Angebote schlicht unmöglich zu bewältigen und die Dienste müssten schließen. Letztlich wird man leider nicht alle Verbrechen im Internet aufklären oder verhindern können. Aber das ist bei Post und Telefon nicht anders. (Btw: Die effektivste Verbrechensbekämpfung/-vorbeugung bleibt der Abbau sozialer Ungleichheit. Denn diese führt nachweislich zu mehr Kriminalität und anderen sozialen Problemen.)

Neutral

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

ich ohnehin auf die Sicherheit meiner PC-Systeme selbst achte und diese Verantwortung gar nicht aus der Hand geben will.

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

der Aussage von freedom, vom 28. Juni, hier 100% zustimme und ich mir ebenfalls die Frage stelle: Warum wurde bisher kein Verantwortungsbereich für die Internet-Anbieter definiert? Zitat von freedom: Neutral, weil "ich nicht nachvollziehen kann, was mit gefahrgeneigten Angeboten etc gemeint ist. Davon abgesehen sollte m.E. jeder zur Sicherheit des Netzes beitragen müssen, der Geld damit verdient. Ein Flughafenbetreiber muß ja z.B. nicht für Unfälle durch Pilotenfehler haften, wird aber für Unfälle haften müssen, die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Im Bereich "Internetanbieter" wurde diese Verantwortung bisher eigentlich gar nicht definiert. Warum eigentlich nicht? "

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

ich nicht nachvollziehen kann, was mit gefahrgeneigten Angeboten etc gemeint ist. Davon abgesehen sollte m.E. jeder zur Sicherheit des Netzes beitragen müssen, der Geld damit verdient. Ein Flughafenbetreiber muß ja z.B. nicht für Unfälle durch Pilotenfehler haften, wird aber für Unfälle haften müssen, die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Im Bereich "Internetanbieter" wurde diese Verantwortung bisher eigentlich gar nicht definiert. Warum eigentlich nicht?

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

...gefährliche Angebote natürlich mehr Identifizierbarkeit benötigen. Allerdings bleibt wieder offen, was denn gefährlich ist. Muss ich mich demnächst bei Wikipedia mit DNA-Abdruck identifizieren, bloss weil sich dort Informationen über allerlei gefährliche Substanzen finden lassen?

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

das ein schwieriges Gebiet ist und sehr differenziert betrachtet werden muss.

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

Die Grundidee klingt interessant und hilfreich, allein fehlt mir die Idee, wie wir zu einer solchen Aufteilung kommen und inwieweit diese mit der Authentifizierung verknüpft sein muss (vielleicht sind das einfach zwei Fragen). Unter Einbeziehung der Authentifizierung mache ich diese ja zum "Handelsgut", da ich hierfür Haftungsreduzierung bekomme. Das ist zwar inzwischen Teil der Online-Geschäftsmodelle, eine transparentere Abwägung der Folgen wäre für eine Entscheidung jedoch hilfreich.

Pro

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

wer im internet geschäfte macht, kann auch risiken tragen

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Jeder muss für seine Aktivitäten Verantwortung übernehmen und sich nicht durch angeblich nicht vorhandene Kontrollmöglichkeiten aus der Verantwortung ziehen.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

die Urheberrechtsverletzungen dann nicht mehr stattfinden würden. Die Provider und Anbieter wären zu verantwortlicherem Handeln gezwungen.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Mir die obenstehende Erläuterung sinnvoll erscheint

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

nur so den Profiteuren von Urheberrechtsverletzungen Einhalt geboten werden kann

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Allerdings: Es muss zunächst klar geregelt sein, wann so eine Beweislastumkehr gegeben ist. Seiten, auf denen Transaktionen stattfinden, die einen Dritten finanziell (!) schädigen können, müssen genauestens konktrolliert werden. Also bei Urheberrechten, Verkäufen und dergleichen muss der Betreiber der Seite dringend gewisse Mindeststandards nachweisen können. Bei reinen Chatseiten allerdings liegt die Situation anders.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Volle Zustimmung. Verkehrssicherungspflicht mit Beweislastumkehr heißt: ein Provider haftet schon dann, wenn von seinem Service eine Betriebsgefahr ausgeht. Er muss beweisen, dass er die Betriebsgefahr beherrscht. Ggf. kann man ihm Auflagen erteilen, die soweit gehen, dass er seinen Betrieb einstellen muss. Ein Service wie bsw. Rapidshare könnte bei einer Verkehrssicherungpflicht mit Beweislastumkehr nicht weitermachen wie bisher - sie müssten Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass keine Urheberverletzungen geschehen. Würde ihnen das nicht gelingen, wären sie ganz einfach gezwungen den Service einzustellen. Hier muss die Politik schnellst möglich handeln und ich glaube auch, dass die USA, China , EU et cetera da früher oder später mitmachen. Den vielen Contras hier sei entgegenzuhalten: ein analoger Leserbrief in einer Zeitung spiegelt auch nicht die Meinung der Redaktion wider, aber die Redaktion muss doch prüfen, was der Einzelne ev Rechtsverletzendes oder arg Beleidigendes von sich gibt. Genau hier muss ein neuer Ethos ein neues Selbstverständnis her.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

...jeder Akteur im Netz mit Verantwortung handeln muss. Es darf nicht sein, dass sich die Betreiber diverser Webseiten und -angebote mit der Entschuldigung "Es ist doch unmöglich zu kontrollieren, was über meine Plattform passiert" grundsätzlich aus der Affaire und Verantwortung ziehen können. Jeder Betreiber einer Seite muss die Aktivitäten auf dieser auch kontrollieren können und dafür Sorge tragen, dass auf seiner Plattform nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Den Traffic will natürlich jeder haben, aber es muss darauf Acht gegeben werden, ob er auf Kosten anderer entsteht.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Nur so können Urheberrechte wirkungsvoll geschützt werden.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

auch hier gesetzliche Grundlagen einzuhalten sind, etwa Produkthaftung und sich niemand herausreden darf, wenn das Angebot mißbraucht wird. Vielleicht sollte im Netz sogar noch strengere Regeln gelten, weil die Möglichkeiten "sich www zu verstecken" auch größer sind

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

sonst die Verantwortung immer schön auf die Nutzer abgeschoben werden kann, frei nach dem Motto: Ich (facebook) bin's nicht gewesen..."

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

bestimmte Anbieter - z.B. Sharehoster wie Rapidshare et al. - ihre Angebote von vorneherein so konzipieren, dass Benutzer zur anonymen Begehung von Rechtsverletzungen animiert werden. Diesen Anbietern darf der Staat nicht gestatten, dass sie sich hinter der Verantwortlichkeit der rechtswidrig handelnden Nutzer verstecken, weil sie deren Handeln erst eine Plattform bieten und von diesem profitieren.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

... die Verantwortung von Plattformen für Inhalte dritter derzeit nicht komplett gegeben ist. Man muss jedoch unterscheiden, ob die "Anbieterseite" auf der Ebene der Zugangsanbieter bzw. der Inhalteanbieter Verantwortlichkeiten beinhaltet, und welche Inhalteanbieter von Leistungen Dritter profitieren.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Grundsätzlich richtig, siehe Straßenverkehr.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Die Haftung von Anbietern im Netz muss immer eine Abwägung sein. Das derzeitige Recht lässt dabei den Nutzer außen vor.

Alle

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

wer im internet geschäfte macht, kann auch risiken tragen

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Was ist ein "gefahrgeneigtes Angebot" ? Und für wen ? Und müssen wir uns alle permanent "ausweisen" und protokollieren lassen, um diesen "gefahrgeneigten Angeboten" zu begegnen ? Ein Beispiel, dass sicher viele bewegt aber hier bisher nicht angesprochen wurde: Ist Pornografie im Internet ein "gefahrgeneigtes Angebot" ? Ich würde meinen, nicht für mich aber vielleicht für Kinder und mancher würde sicher sagen, wir sollten unsere Freiheit opfern für die Sicherheit unserer Kinder. Das klingt schön und nett und ist eines dieser Totschlag-Argumente, bei denen wir fatalerweise gelernt haben, nicht zu widersprechen. Wer würde schon unprotokollierten, anonymen Zugang zu Pornografie im Internet, scheinbar gegen die Sicherheit unserer Kinder verteidigen ? Ich werde das tun und ich sage Ihnen auch warum ! Weil freier Zugang zu Pornografie im Internet eben nicht gegen die Sicherheit unserer Kinder geht ! Es ist Aufgabe der Eltern ihre Kinder zu erziehen und den Zugang zu ungeeigneten Inhalten zu regeln und da das so schwer möglich ist, ist es umso wichtiger, seine Kinder zu mündigen, selbstkritischen, gefestigten Persönlichkeiten zu erziehen. Es ist aber vor allem NICHT Aufgabe des Staates meine Sexualität zu protokollieren. Das geht den Staat nämlich nichts an. Wir sind eben nicht alle potentielle Kinderschänder, Mörder, Steuerhinterzieher oder Terroristen ! Ein Generalverdacht schafft nur scheinbare Sicherheit. Er zerstört unsere Freiheit und macht den Staat selbst verdächtichtig !

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Jeder muss für seine Aktivitäten Verantwortung übernehmen und sich nicht durch angeblich nicht vorhandene Kontrollmöglichkeiten aus der Verantwortung ziehen.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

die Urheberrechtsverletzungen dann nicht mehr stattfinden würden. Die Provider und Anbieter wären zu verantwortlicherem Handeln gezwungen.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Mir die obenstehende Erläuterung sinnvoll erscheint

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

nur so den Profiteuren von Urheberrechtsverletzungen Einhalt geboten werden kann

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

.. Haftbarmachung für Usereinträge in Foren absolutes NoGo sind. Störerhaftung gehört abgeschafft. Als Forenbetreiber steht mir eine Zensur der Forenbeiträge zwar im Prinzip zu, allein das Wissen um etwaige Rechtsverletzungen überfordert den Forenbetreiber maßlos.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Auch wenn mir ehrlich gesagt die Aussage deutlich zu schwammig für konkrete Antworten ist, klingt es mir verdächtig nach Modellen in denen ISPs oder Forenbetreiber Polizei- und Überwachungsaufgaben übernehmen sollen. Das ist ordnungspolitisch sehr fragwürdig und ökonomisch destruktiv.

Neutral

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

ich ohnehin auf die Sicherheit meiner PC-Systeme selbst achte und diese Verantwortung gar nicht aus der Hand geben will.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Ziemlich schwammige Formulierung, klingt nach 3 Strikes Modell und anbieterseitigen Websperren, was grundsätzlich der falsche Weg ist.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

So ein Vorschlag läuft darauf hinaus, dass man keine anonymen Intetzugänge anbieten dürfte. Wer seinen privaten Internetzugang durch ein offenes Funknetz für Jedermann in der Umgebung zur Verfügung stellt, gehört für sein gemeinnütziges Handeln nicht noch mit Haftungsrisiken belegt. Es muss Rechtssicherheit für Menschen geben, die ihren Internetzugang Anderen zur Verfügung stellen, damit sich niemand gezwungen sieht, im Sinne der eigenen Sicherheit seine Mitmenschen zu überwachen.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Allerdings: Es muss zunächst klar geregelt sein, wann so eine Beweislastumkehr gegeben ist. Seiten, auf denen Transaktionen stattfinden, die einen Dritten finanziell (!) schädigen können, müssen genauestens konktrolliert werden. Also bei Urheberrechten, Verkäufen und dergleichen muss der Betreiber der Seite dringend gewisse Mindeststandards nachweisen können. Bei reinen Chatseiten allerdings liegt die Situation anders.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Volle Zustimmung. Verkehrssicherungspflicht mit Beweislastumkehr heißt: ein Provider haftet schon dann, wenn von seinem Service eine Betriebsgefahr ausgeht. Er muss beweisen, dass er die Betriebsgefahr beherrscht. Ggf. kann man ihm Auflagen erteilen, die soweit gehen, dass er seinen Betrieb einstellen muss. Ein Service wie bsw. Rapidshare könnte bei einer Verkehrssicherungpflicht mit Beweislastumkehr nicht weitermachen wie bisher - sie müssten Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass keine Urheberverletzungen geschehen. Würde ihnen das nicht gelingen, wären sie ganz einfach gezwungen den Service einzustellen. Hier muss die Politik schnellst möglich handeln und ich glaube auch, dass die USA, China , EU et cetera da früher oder später mitmachen. Den vielen Contras hier sei entgegenzuhalten: ein analoger Leserbrief in einer Zeitung spiegelt auch nicht die Meinung der Redaktion wider, aber die Redaktion muss doch prüfen, was der Einzelne ev Rechtsverletzendes oder arg Beleidigendes von sich gibt. Genau hier muss ein neuer Ethos ein neues Selbstverständnis her.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

...jeder Akteur im Netz mit Verantwortung handeln muss. Es darf nicht sein, dass sich die Betreiber diverser Webseiten und -angebote mit der Entschuldigung "Es ist doch unmöglich zu kontrollieren, was über meine Plattform passiert" grundsätzlich aus der Affaire und Verantwortung ziehen können. Jeder Betreiber einer Seite muss die Aktivitäten auf dieser auch kontrollieren können und dafür Sorge tragen, dass auf seiner Plattform nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Den Traffic will natürlich jeder haben, aber es muss darauf Acht gegeben werden, ob er auf Kosten anderer entsteht.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Beweislastumkehr? Soll ich dann als Betreiber eine Forums für alle Mitglieder jemand Anderem gegenüber nachweisen, nicht Schuld an einer bestimmten Tat zu sein? Hier wird der grundlosen Kriminalisierung des Bügers und Ausnutzung durch windige Rechtanwälte mit ungerechtfertigten Mahnbescheiden nur allzu guter Nährboden gegeben.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ich keine Ahnung habe, was damit wirklich gemeint ist. Es riecht allerdings nach der Verantwortung von Plattformbetreibern für Rechtsverstöße der Nutzer. Und das halte ich für sehr problematisch. Ist jemand, der die Möglichkeit schafft, über die Webpolitik des BMI zu diskutieren, verantwortlich für eventuelle Beleidigungen, die im Rahmen der wertenden Betrachtung fallen? Ich habe so eine Ahnung, dass mit der These die Figur des "Zweckveranlassers" zur generalisierenden Eingriffsermächtigung erhoben werden soll.

Pro

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

Nur so können Urheberrechte wirkungsvoll geschützt werden.

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

siehe meine Vorredner - schwammige Formulierung, die völlig unterschiedlich auslegbar ist

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Hiermit würde der Zensur Tür und Tor geöffnet. Allerdings eher aus Angst das "mein" Dienst Statements in den Raum stellt die nicht "gesetzeskonform" sind. Wie einige vor mir schon angemerkt haben: Der Postbote ist nicht Verrichtungsgehilfe nach BGB

Contra

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

dies nicht mit den Wirklichkeiten im Internet in Einklang zu bringen ist, wenn man dieses nicht um wesentliche Elemente reduzieren möchte. Dem privaten Betreiber z.B. einer Diskussionsplattform ist es nicht zuzumuten, alle Beiträge von Dritten VOR der Veröffentlichung auf seiner Plattform zu prüfen. Eine gesetzliche Festschreibung dieser Verantwortung wurde den Tot dieser Plattformen bedeuten, die den freien Meinungs- und Wissensaustausch zum Ziel haben und Kern und Ursprung des Internets ausmachen.

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