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Gesetzesinitiative zur IT-Barrierefreiheit (BITV)



Gesetze zur IT-Barrierefreiheit regelmässig anpassen

Das Logo des BIENE-Award für Barrierefreies Internet

Weiterführende Informationen zur Handlungsempfehlung

Aktuelle Richtlinien

Die gegenwärtige Gestaltung der Gesetze zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) kann mit dem schnellen technologischen Wandel im Internet nicht Schritt halten. Um eine zeitnahe Aktualisierung zu gewährleisten, ist ein institutionalisierter Prozess notwendig. Der Ablauf dieses fortlaufenden Prozesses sollte selbst gesetzlich verankert werden. Eine ständige Institution sorgt für dessen Umsetzung.

Mögliche Aufgaben dieser Institution wären die Ausarbeitung aktualisierter Richtlinien, die Beratung für die Umsetzung und die Überwachung der Durchsetzung dieser Richtlinien. Die Regeln sollten sich dabei nicht nur auf Internetanwendungen beziehen, sondern allgemein auf Benutzerschnittstellen von Softwaresystemen.




e-konsultation von Zebralog.
Technische Plattform: discourse-machine 4.2 von binary objects.