Nur wer informiert ist, kann sich beteiligen. Die bestehenden Gesetze zur Informationsfreiheit (IFG) in Bund und Ländern ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern einen
Zugang zu amtlichen Informationen. Das Regierungs- und Verwaltungshandeln wird damit zwar transparenter, allerdings bestehen derzeit noch Zugangsbarrieren.
Antragsteller benötigen ein hohes Maß an Vorwissen über die Zuständigkeiten in den Behörden, zudem wird für jeden Antrag eine Gebühr erhoben. Um
diese Hürden abzubauen, könnten Informationen, an denen ein öffentliches Interesse erwartet werden kann und solche, die bereits Gegenstand eines Antrags waren, online zur Verfügung gestellt werden. Das deutsche „Portal U“, über das Umweltinformationen leicht abgefragt werden können, ist hier bereits richtungsweisend.