Meinungsfreiheit

Contra
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Ich stimme dieser Aussage nicht zu, denn sie ist albern. Das Internet ist nicht und war nie auf Wissensvermehrung und soziale Teilhabe ausgerichtet. Das Internet ist eine Technik für den Informationsaustausch - entwickelt um den Informationsaustausch zwischen Kombattanten zu gewährleisten, wenn Gegner einen Angriff starten. Schon die Sprache der These verrät, hier ist jemand am Werk, der dem letzten Jahrtausend nachtrauert: "Erlaubnisvorbehalt", "zuvörderst", "Staat". Gleichzeitig ist die Beschränkung der These entlarvend: "kollidierende ... Rechte ... Privater", dabei geht es doch gerade nicht um den Ausgleich zwischen Privaten sondern um den Konflikt zwischen Personen und Organisationen, sei es institutionellen oder kommerziellen.

Anmerkung der Moderation: Hallo "Gast", bitte beachten Sie die Regeln zu diesem Dialog. Bleiben Sie respektvoll und höflich. Danke. Mit freundlichen Grüßen, das Moderationsteam

Contra
Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

...so eine Regelung zur Regulierung und voreiliger Zensur des Internets führen würde. Das Internet würde seinen jetztigen Status als eines der demokratischsten Errungenschaften unserer Zeit verlieren und die Verfügbarkeit von Informationen im Internet vollständig der Beurteilung und/oder Willkür der Provider unterliegen.

Pro
Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

...das Internet für die Gesellschaft als freie Quelle für Informationen und offene Plattform zur Meinungsäußerung erhalten bleiben muss.

Pro
Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

...das Internet für alle als freie Plattform zur Informationsbeschaffung und Meinungsäußerung erhalten bleiben muss.

Contra
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Das Zivilrecht versagt hier vor allem wegen problematischem Richterrecht, begünstigt durch den "fliegenden Gerichtsstand". Die Pressekammern des LG Hamburg und des LG Berlin entscheiden in schöner Regelmäßigkeit unter Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ohne Anhörung der Betroffenen in einstweiligen Verfahren auf Unterlassung, so z.B. der Fall Erzbistum Regensburg ./. Blog regensburg-digital.de - diese Einschränkung der Meinungsfreiheit auf dem Weg der Unterlassungsklage ist ein Skandal.

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