Zivilrecht

Neutral
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

.. ich die Frage ehrlich gesagt auch nicht verstehe. Natürlich haben wir eine freie Entfaltung der Persönlichkeit Einzelner im Internet, wie wir wsie auch in unserer Kohlenstoffwelt haben, und natürlich darf die Persönlichkeitsrechtsenftaltung nur soweit gehen, wie sie die Freiheit anderer einschränkt. Aber wieso man dieses Instrumentarium nur zivilrechtlich durchsetzen will ist mir schleierhaft. Siehe->Internetkriminalität

Contra
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

"Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet. " Das kann ich nur als Realsatire betrachten. Eine freie Entfaltung der Persönlichkeit ist das, was einem ständig im Netz begegnet. Dem werden dort keinerlei Grenzen gesetzt. Beleidigungen, Herabsetzungen, üble Nachrede ist für einen großen Teil der Netznutzer anscheinend davon gedeckt. Man "entfaltet" sich ja nur, kann nicht ermittelt werden. Da nützt es rein garnichts, zivilrechtliche Regeln zu entwickeln. Wen man nicht ermitteln kann, den kann man auch zivilrechtlich nicht belangen.

Contra
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Es geht nicht nur um soziale Teilhabe und Wissensvermehrung, es geht um das Recht auf Informationsfreiheit, die Rezipientenfreiheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die hierfür notwendigen sozialen Regeln gibt das Grundgesetz sowie seine Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht glasklar vor, sie sind endlich durch die Politik zu berücksichtigen. Das Strafrecht ist hier gefragt, geeignete Straftatbestände gegen den massenhaften Missbrauch von Daten von Personen sind zu schaffen. Rechtsmittel des Zivilrechts wie beispielsweise die Abmahnung sind zu überdenken, will man hier nicht dem Missbrauch desselben Tür und Tor öffnen. Ein Unternehmensstrafrecht fehlt für Straftatbestände wie dem Massendatenmissbrauch und der Überwachung der Kunden zur Mehrung des Profits ohne deren Wissen.

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