Bürgerbeteiligung

Contra
Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

dieser ansatz ist viel zu schwach. Warum online beteiligung nur als ergänzung? verbände und interessensgruppen können sich doch auch online beteiligen. Warum nur in kommunen? weil sich der bund und die länder dann zurückziehen können? was ist mit dem vorhandenen staatsverständnis überhaupt gemeint? darf und soll es sich nicht weiterentwickeln? government 2.0 ist open government und das verlangt ein gänzlich neues staatsverständnis. Die bereitschaft für diesen kulturwandel, für eine öffnung in richtung mehr transparenz und offenheit vermisse ich leider sehr. Den nutzen für bürger können im übrigen am besten die bürger einschätzen. Dazu muss man sie jedoch fragen, welche dienste sie gern hätten und auf welche weise. Zum beispiel open data - für alle, lizenzfrei, kostenlos. Oder online anträge, kein rennen mehr, um von amt A ein papier zu besorgen, dass man dann zu Amt B tragen muss. Als gäbs keine emailkommunikation zwischen den ämtern. Der staat weiß wo und wann und von wem ich geboren wurde und wo ich gemeldet bin. Wieso diese unsinnigen melde- und geburtsbescheinungen auf toten bäumen, wenns pdf und email gibt? Von mir aus mit signatur, ist ja innerhalb der verwaltung. Das wäre mal nutzen. Nach einer geburt muss man an x ämter die geburtsbescheinigung für das baby schicken. Warum reicht nicht die registrierung und jedes andere amt verifiziert dort? Es gäbe noch viele beispiele. Ich wünsche mir, dass der staat endlich zuhört. den bürgern, die ihn mit allen beamten bezahlen.

Contra
Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ich erwarte ein klares recht auf anonymität. So wie ich es bei der landtagswahl in der wahlkabine habe oder bei der demo auf der strasse oder dem einkauf in der fußgängerzone. Gerade in der kommunikation mit dem staat ist in 99,99 prozent der fälle KEINE offenlegung der person fachlich geboten. Dann sollte sie auch nicht abgefragt werden. Die tendenz ist aktuell, viel zu viele daten zu erheben, gerade bei fragen der online bürgerbeteiligung. Bürger müssen eine anonyme meinung haben dürfen. Das internet darf hier nicht strenger reguliert werden als die strasse.

Idee
Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen »

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Jeder Gesetzentwurf, jeder Verordnungsentwurf sollte möglichst früh, bei Regierungsentwürfen jedenfalls mindestens gleichzeitig mit der ersten Beteiligung von Bundestag oder Bundesrat, online zur Diskussion gestellt werden. Dabei sollten sowohl allgemeine Beiträge als auch Anmerkungen zu Einzelnormen möglich sein. Die Ergebnisse sind rechtzeitig vor der Beschlussfassung in den Entscheidungsprozess einzubringen; bei Gesetzentwürfen sollten sie mindestens in den federführenden Ausschüssen von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

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