Informationsfreiheit

Contra
Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ich auch im öffentlichen Raum grundsätzlich anonym bin. Name, Anschrift usw. offenbare ich nur, wenn nötig - und dann freiwillig. Und: wenn ein Anbieter eine Identifikation eines Nutzers benötigt, ist es Sache des Anbieters diese hinreichend zu gewährleisten (klappt wunderbar, etwa bei Online-Versandhäusern wie Amazon). Dem Bürger eine solche Identifikation aufzuzwingen, würde die Informationsfreiheit und subjektive Bewegungsfreiheit massiv einschränken.

Pro
Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

ich insbesondere mehr Transparenz von Regierungsbehörden sehr begrüßen würde (und die Daten per Internet zur Verfügung zu stellen erhöht nicht nur die Reichweite, sondern senkt auch die Kosten). Außerdem können so deutlich umfangreichere Informationen weitergegeben werden als auf Papier (beispielsweise sämliche - anonymisierten - Rohdaten des Statistischen Bundesamtes; fertige Statistiken lassen z.B. Korrelationsananlysen oft nicht mehr zu).

Idee
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Man sollte das Datenschutzrecht insgesamt daraufhin überprüfen, ob ein "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" immer der richtige Ansatz ist, oder ob nicht manches grundsätzlich erlaubt sein sollte. Ich denke da vor allem an den Fall von Informationen, die ohnehin öffentlich verfügbar sind. Ich halte es etwa für ziemlich bedenklich, wenn es nach Datenschutzrecht verboten ist (oder sein könnte, so dass man Juristen fragen muss), das Bild eines Hauses, aufgenommen von einem öffentlich zugänglichen Platz, zusammen mit seinen Geokoordinaten zu veröffentlichen. Der Eigentümer oder Bewohner, der sich dagegen mit dem Argument "Datenschutz" wehrt, verlangt damit praktisch eine Teilprivatisierung des öffentlichen Raumes.

Idee
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

vermisse ich die Unterstützung zur Entwicklung einer freien Wissensgesellschaft. Wer eine freie Wissensgesellschaft will, sollte das Urheberrecht der beschleunigten Gesellschaftsentwicklung anpassen, sowie das Leistungsschutzrecht stutzen um der Informationsfreiheit willen. Damit sich eine Wissensgesellschaft Deutschland entwickeln kann, ist Informationsfreiheit unabdingbar. Und auch wenn dies das Sterben von Verlagshäuser, Medienkonzernen, oder Vertriebsfirmen mit sich bringt, würde ich dem eher liberal gegenüberstehen, denn eine neue Gesellschaftsform wird das Alte schnell durch etwas Neues ersetzen. So wie Quelle und Karstadt einst den Einzelhandel ausdünnten und jetzt selbst am Ende sind, darf sich auch im Bereich Medien der Markt an die gegebenen Bedürfnisse einer sich wandelnden Gesellschaft anpassen dürfen.

Contra
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Es geht nicht nur um soziale Teilhabe und Wissensvermehrung, es geht um das Recht auf Informationsfreiheit, die Rezipientenfreiheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die hierfür notwendigen sozialen Regeln gibt das Grundgesetz sowie seine Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht glasklar vor, sie sind endlich durch die Politik zu berücksichtigen. Das Strafrecht ist hier gefragt, geeignete Straftatbestände gegen den massenhaften Missbrauch von Daten von Personen sind zu schaffen. Rechtsmittel des Zivilrechts wie beispielsweise die Abmahnung sind zu überdenken, will man hier nicht dem Missbrauch desselben Tür und Tor öffnen. Ein Unternehmensstrafrecht fehlt für Straftatbestände wie dem Massendatenmissbrauch und der Überwachung der Kunden zur Mehrung des Profits ohne deren Wissen.

Idee
Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen »

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Mir wäre es schon Recht, wenn die Bundesregierung unser Grundgesetz, insbesondere die Menschenwürde, die Informations- und Kommunikationsfreiheit und das Telekommunikationsgeheimnis als Richtschnur nehmen und beherzigen würde - und dies nicht dem Bundesverfassungsgericht überließe. Auch wäre ich erfreut, wenn bei der Gesetzgebung insbesondere zum Strafrecht der Rahmen des gerade noch verfassungsrechtlich erträglichen mal nicht ausgeschöpft würde. Hier muss grundsätzlich umgesteuert und Befugnis-Rückbau betrieben werden. Reformieren Sie z.B. das BKA-Gesetz, das schon gesetzestechnisch ein Graus ist!

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