Urheberrecht

Neutral
Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln »

Ich habe zu dieser Aussage eine neutrale Einstellung

... auf der einen Seite die unwissende Masse der Nutzer geschützt werden muss, auf der anderen Seite jedoch jeder für seine Geschicke selbst verantwortlich ist. Das Urheberrecht wird sich selbst durchsetzen, sobald von den Konzernen bemerkt wird, dass nur Innovationen einen wirklichen Schutz vor dem Diebstahl geistigen Eigtentums bieten.

Contra
Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Ich stimme hier ausdrücklich nicht zu, da es mir in sehr vielen Fällen völlig realitätsfremd erscheint, bestehendes Recht auf das Internet anwenden zu wollen. Das geht los beim Urheberrecht, das sich angesichts der völlig andersartigen Verbreitung von Inhalten im Internet ad adsurdum führt und hört beim derzeit gültigen Rundfunkstaatenvertrag, der Arbeitsgeräte zu Rundfunkempfängern erklärt, noch lange nicht auf. Ich hoffe auch, dass niemand auf die Idee kommt, die Vorratsdatenspeicherung trotz der Einsprüche des Bundesverfassungsgericht für bestehendes Recht zu halten!

Contra
Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Die Technische Entwicklung kann auch dazu führen, das bestehende gesetzliche Normen unterlaufen werden. So wird beispielsweise von einem Softwarehersteller eine Software zum download angeboten, die das Internet dauernd nach Musik und Filmen durchsucht und diese dann auf der Festplatte des heimischen Rechners speichert. Der User kann natürlich festlegen, nach welcher Musik gesucht werden soll und erhält so alles, was das Internet zum gesuchten Künstler hergibt. Das ist eine umfassende Sammlung, die auch die Biografie, Coverdaten, etc. enthält. Das Softwarehaus vertritt die Auffassung, dass sich die Nutzung dieses Programms mit dem Urheberrecht vereinbaren ließe, weil es sich lediglich um einen Mitschnitt handeln würde. Selbst wenn dem nach einer wörtlichen Auslegung der Gesetzestexte so sein sollte, eine sinngemäße kann kaum zu diesem Ergebnis kommen. Das was diese Software alles kann geht weit über das hinaus, was 1965 unter einem Mitschnitt zu verstehen war ... es handelt sich vielmehr um ein systematisches durchsuchen, absaugen, sammeln und verwerten (die Firma die das programmiert hat hat etwas davon) von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Der Hersteller rühmt sich, sein Programm sei die "populärste Musikbörse der Welt und schlägt alle Rekorde" und hat damit sicher recht. Ich füge hinzu: Zum Schaden der Kulturschaffenden.

Contra
Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

Viele der heutigen diesbezüglichen Gesetze wurden für die „materielle Welt“ entwickelt und sind selten für die digitale, virtuelle Welt anwendbar, und/oder sind einseitig dem Wirtschaftslobbyismus entsprungen (hallo Urheberrecht). Daran, und vor allem an momentan im digitalen Rum absolut nicht bestehender RECHTSSICHERHEIT, sollte gearbeitet werden!

Idee
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken »

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht müssen überprüft werden, ob sie Nutzern von Software oder Online-Diensten praktisch den Wechsel der Plattform oder die Übertragung von Daten zwischen Anwendungen erschweren. Wo dies der Fall ist, sollten sie entsprechend beschränkt werden.

Idee
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

vermisse ich die Unterstützung zur Entwicklung einer freien Wissensgesellschaft. Wer eine freie Wissensgesellschaft will, sollte das Urheberrecht der beschleunigten Gesellschaftsentwicklung anpassen, sowie das Leistungsschutzrecht stutzen um der Informationsfreiheit willen. Damit sich eine Wissensgesellschaft Deutschland entwickeln kann, ist Informationsfreiheit unabdingbar. Und auch wenn dies das Sterben von Verlagshäuser, Medienkonzernen, oder Vertriebsfirmen mit sich bringt, würde ich dem eher liberal gegenüberstehen, denn eine neue Gesellschaftsform wird das Alte schnell durch etwas Neues ersetzen. So wie Quelle und Karstadt einst den Einzelhandel ausdünnten und jetzt selbst am Ende sind, darf sich auch im Bereich Medien der Markt an die gegebenen Bedürfnisse einer sich wandelnden Gesellschaft anpassen dürfen.

Pro
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

In einem (immer noch) neuen Medium soziale Regeln zu entwickeln ist mehr als sinnvoll, daher meine Zustimmung. Aber: Soziale Regeln entwickeln sich nicht immer so wie geplant und das ist gut so. Der Staat muss mit seinem zivilrechtliches Instrumentarium sehr darauf achten, dass alte Rechtsauslegungen nicht zu Innovationskillern werden. Gerade im heiß umkämpften Thema "Urheberrecht" werden auch in Zukunft die alten und neuen Geschäftsmodelle aufeinander prallen. Letztlich muss die Gesellschaft (und der Staat als ihre Exekutive) sich eine Meinung bilden, welche Geschäftsmodelle -- mit den damit verbundenen sozialen Regeln -- im Zivilrecht unterstützt werden sollen. Ich denke: Im Zweifel für die Innovation und Kreativität -- und gegen vermeintliche Eigentumsrechte an gemeinsamen kreativen Leistungen!

nach oben