datenschutz

Idee
Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln »

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

zum Bilddatenrecht: Eine der derzeit größten Herausforderungen für die Integrität von Persönlichkeit und Privatsphäre ist die Verbreitung von Videos ohne Einverständnis der Betroffenen im Internet, die z.B. Gewaltdarstellungen zum Inhalt haben oder die Intimsphäre der Betroffenen verletzen. Bilddaten sublimieren Informationen auf einer anderen Ebene als numerische Daten und haben insofern eine grundlegend andere Qualität. Dieser Bereich wird durch diverse Gesetze bereits geschützt. Das „Recht am eigenen Bild“ als eine besondere Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, ergibt sich schon aus dem Grundgesetz. Darüber hinaus die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. In den Datenschutzgesetzen werden die Bereiche Gesundheit und Sexualleben als besonders sensibel genannt. Es verbleiben jedoch viele Regelungslücken: so in der Abgrenzung von öffentlichem und privatem Bereich, der Einsehbarkeit von Räumen, der Entstehung von Bildern (z.B. mißglückter Erpressungsversuch), der Weitergabe durch Dritte, sowie erhebliche Umsetzungsdefizite, wenn Vorfälle den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Es wäre in jedem Fall hilfreich, das derzeitige Datenschutzrecht in ein Datenrecht „aus einem Guß“ einschließlich eines Bilddatenrechts weiterzuentwickeln, mit abgestuften Tatbestandsmerkmalen, für jede natürliche und juristische Person verbindlich. Im Fall der genannten besonders sensiblen Daten wäre die Qualifizierung als Offizialdelikt sinnvoll.

Pro
Staatliche Grundversorgung sicherstellen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

das der Lebensrealität vieler moderner Bürger entgegenkommt. Jedoch sollten die "regulatorischen Mittel" des Staates auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Zensur wünsche ich mir nach wie vor nicht .

Pro
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

mein geistiges Eigentum auch mein bleiben sollte, so lange ich auf dieses Recht nicht ausdrücklich verzichte.

Contra
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

ein mündiger Bürger durchaus in der Lage sein sollte selbst zu entscheiden, welche Daten er/sie preisgeben will.

Idee
Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln »

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Die Rechtsordnung muss dem Bürger gegenüber dem Anbieter von online-Produkten durchsetzbare Rechte gewähren. So ist es nicht ausreichend, wenn ein Anbieter von EBooks (nur Beispiel) versichert, er werde in Zukunft nurnoch "zum Schutz des Nutzers und seines Geräts" oder "auf Anordnung staatlicher Stellen" aus der Ferne ohne Zustimmung des Kunden Veränderungen vornehmen. Anbietern von Geräten mit Internetzugang sollte es von vornherein verboten sein, sich einen Fernzugriff gegen den Willen des Benutzers zu sichern. Mein Buchhändler darf sich ja auch nicht in die Lage versetzen, dass er ohne mein Einverständnis (oder gar heimlich) meine gekauften Bücher wieder aus meinem Schrank nehmen kann. Der Möbelhändler, von dem ich den Schrank habe, darf das übrigens auch nicht.

Contra
Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

... man auch im realen Leben nicht jedem, mit dem man sich beispielsweise unterhält, gleich den Personalausweis vor die Nase hält. Man sollte seine persönlichen Daten nur dann herausrücken müssen, wenn man es entweder selbst möchte oder dies z.B. für stark personenbezogene Dienste wie z.B. Bankkonten oder Versandhändler nötig ist.

Idee
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken »

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

...sollte über weitergehende Möglichkeiten wie dem Datenbrief für dt. Institutionen hinaus auch die Möglichkeit bestehen, deutsche Firmen strafrechtlich zu belangen, wenn sie mit ausländischen Firmen Handel treiben, die vorsätzlich Datenschutzstandards nicht einhalten. So würde bspw. Facebook wohl schnell seine Standards für dt. Kunden verbessern, wenn deutsche Firmen dort nicht mehr werben würden/dürften.

Pro
Elektronische Behördendienste am Nutzen ausrichten »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich zu, weil...

der Einsatz zeitgemäßer Technologien die Effizienz tatsächlich drastisch steigern kann. Hierbei sollte allerdings sorgfältig auf Datenschutz, Datensparsamkeit und Zugriffskontrolle geachtet werden, da Pannen mit (oft sehr persönlichen) Behördendaten katastrophale Folgen haben können - für den Umfang an Daten, den man heute auf einem USB-Stick oder in einem E-Mail Anhang rausschmuggeln kann, mußte man früher komplette Aktenschränke mitnehmen.

Idee
Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen »

Ich habe hierzu eine konkrete Handlungsempfehlung:

Man sollte das Datenschutzrecht insgesamt daraufhin überprüfen, ob ein "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt" immer der richtige Ansatz ist, oder ob nicht manches grundsätzlich erlaubt sein sollte. Ich denke da vor allem an den Fall von Informationen, die ohnehin öffentlich verfügbar sind. Ich halte es etwa für ziemlich bedenklich, wenn es nach Datenschutzrecht verboten ist (oder sein könnte, so dass man Juristen fragen muss), das Bild eines Hauses, aufgenommen von einem öffentlich zugänglichen Platz, zusammen mit seinen Geokoordinaten zu veröffentlichen. Der Eigentümer oder Bewohner, der sich dagegen mit dem Argument "Datenschutz" wehrt, verlangt damit praktisch eine Teilprivatisierung des öffentlichen Raumes.

Contra
Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen »

Ich stimme dieser Aussage grundsätzlich nicht zu, weil...

pseudonyme und anonyme Nutzung von Grund auf zur Kultur des Internets gehört haben und immer gehören werden.

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