Die bestehenden Rechtsgrundlagen ermöglichen bereits ein offeneres …
- Die bestehenden Rechtsgrundlagen ermöglichen bereits ein offeneres Regierungs- und Verwaltungshandeln. Sie können in diesem Sinne ausgelegt und angewendet werden.
Die Konsultation wird durchgeführt im Rahmen des Steuerungsprojektes
„Förderung des Open Government“ des IT Planungsrats
in Zusammenarbeit
mit Zebralog - medienübergreifende Dialoge.

GGO behindert Offenheit und Bürgerpartizipation
In der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) der Bundesministerien ist es dem Ermessen des federführenden Ministeriums überlassen, wer im Rahmen von Konsultationen dazu eingeladen wird, Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und anderen Vorhaben abzugeben (§47 Abs 3). Im Sinne von Open Government wäre es, bei Konsultationen grundsätzlich die gesamte Öffentlichkeit einzubeziehen, es sei denn es liegen bestimmte Ausschlusskriterien vor. Damit würde Deutschland den Forderungen Brüssels für eine "Bessere Rechtsetzung" in den Mitgliedsstaaten nachkommen (KOM(2006) 689) und sich internationalen Standards annähern. Das ist längst überfällig. Konsultationspraxis und - regularien trägt in Deutschland immer noch korporativistische Züge. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, wenn die Prinzipien von Open Government ernst genommen werden.
An Ressourcen denken
Mit Open Data entsteht ein neues Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger sowie für alle Interessierten. Ohne zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen wird es dauerhaft nicht gehen. Es ergeben sich neue Aufgaben, die dauerhaft und vermehrt Ressourcen verbrauchen. Wer das alles kostenlos nutzen möchte, muss sich auch frühzeitig Gedanken machen, wie es finanziert werden soll.
Praxis und rechtliche Rahmenbedingungen
Genau! "Die bestehenden Rechtsgrundlagen ermöglichen bereits ein offeneres Regierungs- und Verwaltungshandeln." Es liegt nicht an fehlenden Rechtsgrundlagen sondern an politischem Willen konkrete Projekte (Daten veröffentlichen, Transparent zu werden, Bürger und andere Stakeholder in Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen) umzusetzen. Dies kann natürlich nicht von der Notwendigkeit ablenken, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und zu verbessern (IFG, eine echtes Recht auf Open Data, etc).
Mit vermeintlich fehlenden "rechtlichen Rahmenbedingungen" aber die eigene Untätigkeit bei der Umsetzung zu entschuldigen ist ein billiges Scheinargument.
"auslegen können" reicht nicht - der Rechtsrahmen muss sicherstellen, dass Open Government gelebt wird
Beispiel Informationsfreiheitsgesetz: Auf Bundesebene vorhanden - aber oft nicht effektiv (z.B. weigert sich das BMF immer noch, die Daten für den Bundeshaushalt maschinenlesbar als open data zur Verfügung zu stellen!), auf Bundesländern nur in 11 Ländern vorhanden - Bürger in den anderen 5 Bundesländern haben Pech gehabt. Ob und wie die IFGs zur Anwendung kommen, scheint willkürlich. HamburgerInnen haben jetzt ein Transparenzgesetz, das Ansprüche der BürgerInnen genau regelt. So einen Rahmen braucht ganz Deutschland!
Belegen von Behauptungen
"Die bestehenden Rechtsgrundlagen ermöglichen bereits ein offeneres Regierungs- und Verwaltungshandeln." Hier wünsche ich mir einen Beleg dieser Aussage, so dass der Leser nachvollziehen kann, dass es bereits rechtliche Grundlagen gibt, die helfen können. Ansonsten ist dieser Absatz aussagenlos.
Ist das so?
Die Praxis zeigt an vielen Punkten, dass IKT-Lösungen - und die benötigen wir (auch) als OpenGov-Werkzeuge - durch den wachsend legalkodifizierten Rahmen massive Einschränkungen erfahren.
Spielräume sind vorhanden
Grundsätzlich richtig, Spielräume sind auf jeden Fall vorhanden. Dass nicht alle Länder ein IFG haben ist bedauernswert und wird sich hoffentlich mittelfristig ändern. Die Verwaltung hat hier aber auch eine Bringschuld nach innen und außen, wenn es mit dem Transparenzgedanken. Die Pflichten (Verwaltung) und Rechte (Bürger, etc.), die z.B. aus dem UIG erwachsen, sind nach meiner Wahrnehmung sowohl innerhalb der Verwaltung als auch und vor allem nach außen potentiellen Nutzern noch viel zu wenig bekannt.
Fast
Das mag Ansatzweise stimmen. Aber es gibt auch Bundesländer (z.B. Hessen) da gibt es kein Informationsfreiheitsgesetz. Dort wird bereits über die KOmmunalen Parlamente versucht mit einer Informationsfreiheitssatzung gegen zu steuern. Leider trifft auch diese oft auf WIderstand
Zugang zu amtlichen Informationen verbessern
Aus dem internationalen Vergleich ergeben sich forlgende Verbesserungsmöglichkeiten beim Zugang zu amtlichen Dokumenten.
- 84 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden [http://right2info.org/access-to-information-laws] Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://rti-rating.org/results.html). Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Jordanien haben schlechtere Informationsfreiheitsgesetze.
Mehr als 115 Staaten (http://right2info.org/laws) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über VIG und UIG hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.
Deshalb muss der bestehende Rechtsramen verbesert werden.