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  • Teilhabe (Partizipation, Mitwirkung):
    Teilhabe bedeutet Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen. Wesentliches Ziel ist es, die Gesellschaft stärker in Entscheidungen von Politik und Verwaltung einzubeziehen. Je nach Gegenstand und Phase der Beteiligung sind unterschiedliche Formen der Beteiligung möglich. Unabhängig von der konkreten Beteiligungsform müssen die Beteiligten immer wissen, was sie durch ihre Beiträge bewirken können, was mit den Beteiligungsergebnissen geschieht und wo die Grenzen der Beteiligung gezogen sind.

Dieser Absatz befand sich zuvor in der Anlage.

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Aufgegriffen aus der Konsultation: Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass...

Aufgegriffen aus der Konsultation: Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass es auf die (Transparenz der) Wirksamkeit von Bürgerpartizipation ankommt (#10631, #10803, #10830, #10929).