Open Government
Open Government beschreibt die weitere Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Wissenschaft. Damit sollen Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit gefördert werden. Diese Öffnung erfolgt verstärkt mittels moderner Informations- und Kommunikationstechniken (unter anderem Soziale Medien). Die verschiedenen Teilbereiche von Open Government können im Rahmen von Open Government – Projekten unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Die Grenzen können fließend sein.
Open Government ist dabei als Oberbegriff der drei Teilbereiche Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit zu verstehen, die wie folgt definiert werden:
Transparenz:
Unter Transparenz ist die weitere Offenlegung von Informationen, Meinungsbildungs-, Abwägungs- und Entscheidungsprozessen und die Verfügbarkeit von Daten der öffentlichen Hand zu verstehen. Wesentliches Ziel ist es, Grundlagen von Entscheidungen, die Verwendung von finanziellen Mitteln, die Verantwortlichkeit der Entscheidungsträger usw. offen zugänglich zu machen, um das Handeln von Politik und Verwaltung verständlicher und nachvollziehbarer darzustellen sowie fundierte gesellschaftliche Diskussionen zu fördern.
Teilhabe:
(Partizipation, Mitwirkung):
Teilhabe im Sinne von Open Government bedeutet verbesserte Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen. Wesentliches Ziel ist es, die Gesellschaft stärker in Entscheidungen von Politik und Verwaltung einzubeziehen. Die Form der Mitwirkung kann dabei unterschiedlich stark ausgeprägt sein, von einer Befragung der Bürgerinnen und Bürger zu einem Themenbereich, über eine (E-) Konsultation zu einem Gesetzgebungsvorhaben bis hin zu einer Mitgestaltung der Haushaltsaufstellung im Rahmen des sog. Bürgerhaushalts. Diese Mitwirkungsformen sollen die Akzeptanz von Entscheidungen erhöhen.
Zusammenarbeit:
(Kooperation, „Kollaboration“):
Zusammenarbeit beschreibt das vertiefte Zusammenwirken von staatlichen Stellen untereinander sowie von Staat mit Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Wissenschaft bei der Erledigung von Aufgaben (z.B. E-Meldesysteme). Ziel ist es, staatliche Aufgaben in der Servicequalität zu verbessern, das weit verbreitete Wissen in der Gesellschaft zu nutzen und ggf. den Staat von Aufgaben zu entlasten.
Abgrenzung der Teilbereiche:
Die einzelnen Teilaspekte sind in den jeweiligen Open Government – Vorhaben unterschiedlich stark ausgeprägt, z.T. sind mehrere Aspekte berührt, z.T. bedingen sie einander (Beispiel: Im Rahmen eines E-Meldedienstes ist die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger gefragt (Kooperation); die von der Verwaltung aus der Meldung gezogenen Konsequenzen werden transparent gemacht). Eine klare Abgrenzung ist nicht immer möglich.





