Wie finden Sie das Eckpunktepapier insgesamt?

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Open Data – Kriterien:
Der Diskussion um Open Data liegen die zehn sog. Open Data – Kriterien (Fußnote: Kriterien wurden 2007 von der Nichtregierungsorganisation Sunlight-Foundation als Maximalforderungen an die Bereitstellung von Daten aufgestellt und seither weiterentwickelt.) zu Grunde.

  • Vollständigkeit
  • Primärquelle/Rohdaten
  • Zeitnahe Bereitstellung/Echtzeit
  • Einfachheit des Zugangs
  • Diskriminierungsfreiheit
  • Dauerhafte Verfügbarkeit
  • Maschinenlesbarkeit
  • Offene Standards/offene Formate
  • Lizenzfreiheit
  • Kostenfreiheit
#5 Zustimmung - diese Kriterien sind wichtig und sollten auch in Deutschland die Basis für Open Data sein
#4 Gut
#3 Kriterien

Für die Umsetzung von Open Data erscheinen die nachfolgend aufgeführten, an die Open Data – Kriterien angelehnten Aspekte besonders bedeutsam; die Definitionen berücksichtigen die besonderen Rahmenbedingungen in Deutschland.

Rohdaten (Primärquelle)

Rohdaten liegen vor, solange die erhobenen Daten nicht akkumuliert und noch nicht bewertet wurden. Im Einzelfall können die Daten bereits bearbeitet sein, um sie handhabbar zu machen oder um rechtliche Vorgaben (z.B. Datenschutz, Statistikgeheimnis) zu erfüllen.

#4 Offene Rohdaten
#3 Rohdaten sind zwingend notwendig
#2 Welche Rohdaten konkret?!

Maschinenlesbar
Grundsätzlich sind alle von Software interpretierbaren Daten maschinenlesbar. Im Zusammenhang mit Open Data werden darunter vor allem solche Datenformate verstanden, die eine Weiterverarbeitung ermöglichen. Die zu Grunde liegende Datenstruktur und entsprechende Standards müssen öffentlich zugänglich sein und sollten vollständig publiziert und kostenfrei erhältlich sein.

#6 Einigung über Formate und Schnittstellen
#5 Schnittstelle Webservices (WSDL) nicht vergessen!
#4 Fachstandards - doch, bitte

Lizenzierung

Nutzungsbestimmungen (Lizenzen) legen fest, welche Nutzung unter welchen Voraussetzungen zulässig ist. Klare, einfach handhabbare und einheitliche Nutzungsbedingungen fördern die Weiterverwendung und Weiterverbreitung. Diese Nutzungsbedingungen sind unabhängig von etwaigen Entgeltregelungen. Orientierung können die Standard-Lizenzverträge des Creative Commons geben.

#10 Auch in Österreich sind Amtliche Werke urheberrechtsfrei
#9 Ja, Lizenzen müssen klar, einfach, sofort auffindbar sein und offene Nutzung erlauben
#8 für Datenbanken die ODbL

Kosten / Geldleistungspflichten

Der Begriff Kosten stellt eine betriebswirtschaftliche Größe dar; für die hiesige Begriffsdefinition wird der Überbegriff Geldleistungspflichten verwendet. Geldleistungspflichten für die Nutzung von Daten können in Form von Gebühren (öffentlich-rechtlich) oder Entgelten (privatrechtlich) entstehen. Die Weiterverwendung der Daten wird besonders gefördert, wenn den Nutzern keine Geldleistungspflichten entstehen. Ausnahmen können in haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Vorgaben begründet sein. Ein hierfür einzurichtendes Entgeltsystem sollte möglichst einfach sein.

#14 für Open Data dürfen keine Kosten anfallen - das Widerspricht dem Geist von Open Government
#13 Geldleistungspflicht
#12 Kostenarten und Finanzierungsquellen